Willkommen beim Flugsportverein Nagold e.V

Liebe Besucher,

derzeit strukturieren wir unsere Webseite neu, und nutzen die Gelegenheit alle Informationen aufzuarbeiten und zu aktualisieren.

Sämtliche Informationen werden zeitnah überarbeitet und bereit gestellt. Ein regelmäßiger Besuch auf unserer Webseite lohnt sich daher immer.

Wir hoffen dass wir auch Sie mit unserer Faszination des Fliegens fesseln werden und freuen uns über einen Besuch auf unserem Segelfluggelände!

Chronologie

In unserer Chronologie stellen wir unsere Aktivitäten vor! Neben unseren durchgeführten Veranstaltungen finden sich auch interessante Berichte aus unserem Flieger-Alltag und verschiedenen Ausflügen.
Es lohnt sich also regelmäßig vorbeizuschauen!

Neueste Beiträge aus der Chronik:

 

Flugplatz / Anflug

Platzrunde Haiterbach-Nagold

 

Der Anflug auf das Segelfluggelände ist nur per PPR möglich!

Motorgetriebene Flugzeuge haben grundsätzlich die Südplatzrunde einzuhalten und ein Überflug umliegender Gemeinden ist zu vermeiden!
Die Überflugshöhe des Platzes Haiterbach-Nagold ist aufgrund des Segelflugbetriebes nicht unter 4.000 ft möglich.

Die Platzrundenhöhe beträgt 2.800 ft und ist südlich der Platzrunde abzubauen.

Landungen auf dem Segelfluggelände Haiterbach-Nagold
  • Motorflugzeuge:
    Nur mir Außenlandegenehmigung des Regierungspräsidium Stuttgart!
  • Motorsegler: PPR
  • UL-Flugzeuge: PPR
Telefonnummer für PPR Anfragen:
  • Fluggelände:  07459 644
  • Wochentags:
    07456 9411-25 – 0170 2812875 – 07452 67529  und 0175 2615484
Segelfluggelände Haiterbach-Nagold
  • Geographische Angaben:
    Nord 48 Grad 31 Min 53 Sec
    Ost 008 Grad 40 Min 31 Sec
  • Höhe: 1975 ft  (602 Meter)
  • Landebahnlänge: 910 Meter Gras
  • Landebahnrichtung: 07/25
  • Platzrundenhöhe 2.800 ft
  • Frequenz: 134.990 MHz

Erstkontakt möglichst 5 min vor erreichen der Platzrunde.

 

Segelflug

Der Segelflug ist die wohl herausfordernste Art des fliegens und wird maßgebend über das Wetter beinflusst. Daher ist der Segelflug nur wenig planbar, denn die Energie muss richtig eingeteilt und bestmöglich genutzt werden um auch wieder zurück zu kommen.

Der Segelflug muss deshalb aber nicht nur im näheren Umfeld der Startstelle erfolgen. Mit genügend Erfahrung und Kondition können stundenlange Flüge über sehr weite Strecken geflogen werden.

Um mit dem Segelflugzeug in die Luft zu kommen ist eine Gemeinschaft und Organisation als Team nötig. Denn alleine kommt man mit dieser Art des Flugsports nicht ohne weiteres in die Luft und jeder Segelflugpilot ist auf die Mithlife seiner Fligerkollegen angewiesen.

Die ehrenamlichen Fluglehrer begleiten den Flugschüler sowohl durch den theoretischen, als auch durch den praktischen Teil der Flugausbildung bis hin zur Prüfungsreife.

Bei uns können die beiden Segelfluglizen SPL(S) und LAPL(S) erworben werden.

SPL(S)

  • weltweit gültig
  • kommerzielle Nutzung möglich
  • Weiterbildung zum Fluglehrer möglich
  • Berechtigung zum Kunstflug möglich
  • Klassenberechtigung zum Motorsegler (TMG) möglich

LAPL(S)

  • europaweit gültig
  • keine kommerzielle Nutzung möglich
  • Keine Fluglehrertätigkeit möglich
  • Berechtigung zum Kunstflug möglich
  • Klassenberechtigung zum Motorsegler (TMG) möglich

Die theoretische Ausbilung

Die theoretische Ausbildung zum Segelflugpilot umfasst 9 Themenschwerpunkte. Gemeinsam mit den Fluglehrern werden die Schwerpunkte Meteorologie, Luftrecht, Menschliches Leistungsvermögen, Kommunikation, Navigation, betriebliche Verfahren, Grundlagen des Fliegens, Flugplanung und Flugleistung und Allgemeine Luftfahrzeugkunde bis zur Prüfungsreife erarbeitet.

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung findet überwiegend im wärmeren Halbjahr statt und umfasst mindestens 15 Flugstunden, wovon mindetsens 10 mit und 2 ohne Fluglehrer stattfinden müssen. Zudem müssen mindestens zwei Überlandeinweisungen und eine Außenlandeübung mit Lehrer, ein Streckenflug über 50km im Alleinflug oder alternativ ein Streckenflug über 100km in Begleitung eines Fluglehrers durchgeführt werden.

Bei uns können während der Ausbildung die Startarten Flugzeugschlepp und Windenstart gelehrt werden.

Ausbildung zum Windenfahrer

Voraussetzungen zum Lizenzerwerb

  • Mindestalter 14 Jahre
  • Fliegerärztliche Bescheinigung zur Flugtauglichkeit
  • minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten

Die Kosten für die Ausbildung

Für Schüler, Studenten und Auszubildende ist die Ausbildung zum Segelflugpiloten über eine Flatrate von 30,-Euro monatlich incl unbegrenzter Anzahl an Windenstarts kostengünstig möglich.

Im Laufe der Ausbildung kommen noch weitere Kosten für die Flugzeugschlepp-Ausbildung von 1,80,- € pro Schleppminute hinzu. Die Kosten werden hier minutengenau abgerechnet und richten sich danach wieviele Minuten im Flugzeugschlepp ausgebildet wird.

Neben den Kosten für die praktische Ausbildung fallen weitere Kosten in Höhe von ca. 600€ für die fliegerärztliche Unteruschung, Schulungsmaterial, Funksprechzeugnis und Prüfungsgebühren an.

Dauer der Ausbildung

Die Ausbildung zum Segelflugpiloten hängt maßgebend von der eigenenen Motivation des Flugschülers ab. Im Schnitt kann man von einer Ausbildungszeit von etwa 2-3 Jahren ausgehen.

Bei uns besteht die Möglichkeit intensiv zu schulen, sodass die Ausbildung auch deutlich schneller absolviert werden kann. Überwiegend ist die Ausbildungsdauer dann vom Lernerfolg der Theorie abhängig, sodass der Flugschüler selbst die Dauer der Ausbildung deutlich verkürzen kann.

Motorgetriebenes Fliegen

Für die Ausbildung zum Piloten des motorgetrieben Fliegens können bei uns die Lizenzen  PPL(A) und LAPL(A) geschult werden.

PPL (A)

Diese Lizenz bietet vielfältige Möglichkeiten. Mit dieser Lizenz können einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge ohne Gewichts- oder Passagierbeschränkung geflogen werden. Zudem können bei Bedarf Lizenzerweiterungen wie z.B. die Nachtflugberechtigung, oder die Ausbildung zum Instrumentenflug absolviert werden. Nach entsprechender Erfahrung kann die Ausbildung auf zweimotorigen Flugzeugen erfolgen ( nicht beim Flugsportverein Nagold e.V.).

Die praktische Ausbildung zur PPL (A) Lizenz umfasst neben der theoretischen Ausbildung auch 45 Flugstunden. Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Lehrer als Flugschüler alleine geflogen werden. Zur praktischen Ausbildung gehören mindestens 5 Stunden Überlandflüge, wovon einer mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km und zwei Landungen an anderen Flugplätzen absolviert werden muss. Auch das Anfliegen von Kontrollierten Flugplätzen wie z.B. der Stuttgarter Flughafen ist ein Teil der praktischen Flugausbildung.
Eine Einweisung in die Funknavigation ist für die PPL(A) Lizenz unerlässlich.

LAPL (A) – Leichtflugzeugpilotenlizenz

Diese Lizenz berechtigt ein Flugzeug mit einem maximalen Abfluggewicht von bis zu 2000 kg und mit bis zu maximal 3 Passagieren in Europa fliegen.
Die praktische Ausbildung umfasst 30 Pflichtstunden, wovon mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer geflogen werden müssen, sowie mindetsens 3 Stunden als Überlandflug und einer Strecke von mindestens 150km und zwei Landungen an fremden Flugplätzen.

Nach erwerb der LAPL-(A) Lizenz dürfen nach 10 Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer bis zu 3 Passagiere mitgenommen werden.

Diese Lizenz ist für einen kostengünstigen Einstieg in den Motorflug Ideal. Die LAPL(A) Lizenz kann später um weitere Berechtigungen erweitert und ergänzt werden. Auch das Upgrade auf die PPL(A) Lizenz ist möglich.

Voraussetzungen zum Lizenzerwerb:

Um eine Ausbildung zum Motorflugpiloten beginnen zu können ist ein Mindestalter von 16 Jahren notwendig. Die Lizenz wird frühestens zum 17 Lebensjahr ausgehändigt. Minderjährige Flugschüler benötigen die Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten.

Für die Ausbildung zum Motorpiloten sind zudem nötig:

  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugniss der Klasse II  (Medical) oder LAPL
  • 
Auszug aus dem Zentralregister in Flensburg
  • Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung
 (ZÜP)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • 2 Passfotos